Kommende Generationen genießen vor Gericht keinen Schutz vor Atomgefahren.
Ist ein Endlager undicht, schadet das in erster Linie künftigen Generationen. Allerdings kann niemand vor Gericht klagen, wenn die Behörden heute bei der Abschätzung der Langzeitsicherheit schlampen. Denn wer jetzt klagt, ist nicht selbst betroffen, wenn der Strahlendreck in 1.000 Jahren wieder an die Oberfläche kommt. Und Schäden für spätere Generationen können vor Gericht nicht geltend gemacht werden. Das hat im Streit um das geplante Endlager Schacht Konrad das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und das Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Merke: Atommüll setzt den Rechtsstaat außer Kraft
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